AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

DWBau – Bau-, Renovierungs-, Ausbau- und Außenarbeiten

Stand: August 2026


 

§ 1 Geltungsbereich


1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen DWBau und seinen Auftraggebern über Bau-, Renovierungs-, Sanierungs-, Ausbau-, Montage-, Abbruch-, Erd- und Außenarbeiten.

2. DWBau erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Trockenbau und Innenausbau
  • Spachtel-, Putz- und Renovierungsarbeiten
  • Maler- und Tapezierarbeiten
  • Fliesen- und Natursteinarbeiten
  • Bodenbelagsarbeiten
  • Parkett-, Laminat- und Vinylarbeiten
  • Montage von Türen, Zargen und Fenstern
  • Dämm- und Verkleidungsarbeiten
  • Decken- und Wandkonstruktionen
  • Abbruch- und Rückbauarbeiten
  • kleinere Bagger- und Erdarbeiten
  • Pflasterarbeiten
  • Randstein- und Fundamentarbeiten
  • Zaunbau
  • Außenanlagen
  • sowie sonstige im jeweiligen Auftrag vereinbarte Bau- und Handwerksleistungen.

3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist und soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.

4. Individualvereinbarungen im Angebot, Auftrag, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.

5. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn DWBau ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Angebote von DWBau sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von DWBau oder durch den Beginn der vereinbarten Arbeiten nach Auftragserteilung zustande.

3. Maßgeblich für den Umfang der geschuldeten Leistungen sind insbesondere:

  • das Angebot,
  • die Auftragsbestätigung,
  • die Leistungsbeschreibung,
  • vereinbarte Pläne und Zeichnungen,
  • vereinbarte Nachträge,
  • sowie diese AGB.

4 Mündliche Nebenabreden sollen zur Beweissicherung in Textform bestätigt werden.

 

§ 3 Leistungsumfang und Leistungsgrenzen

1. DWBau schuldet ausschließlich die im Auftrag ausdrücklich beschriebenen Leistungen.

2. Leistungen, die nicht Bestandteil des Angebots oder Vertrages sind, gelten als zusätzliche Leistungen und werden gesondert vergütet.

3. Dies betrifft insbesondere Arbeiten, die aufgrund der tatsächlichen Beschaffenheit der Baustelle erst während der Ausführung erforderlich werden.

4. Hierzu können insbesondere gehören:

  • zusätzliche Untergrundvorbereitungen,
  • Ausgleichs- und Egalisierungsarbeiten,
  • zusätzliche Spachtel- oder Putzarbeiten,
  • Entfernung nicht vorher erkennbarer Beschichtungen,
  • zusätzliche Abbrucharbeiten,
  • zusätzliche Entsorgungsleistungen,
  • Freilegung oder Umlegung von Leitungen,
  • Beseitigung nicht erkennbarer Schäden,
  • zusätzliche Dämmmaßnahmen,
  • Anpassungsarbeiten an vorhandene Bauteile,
  • Arbeiten aufgrund unbekannter baulicher Gegebenheiten.

5. DWBau wird den Auftraggeber über wesentliche zusätzliche Arbeiten und deren voraussichtliche Kosten grundsätzlich vor Ausführung informieren.

6. Ist eine sofortige Ausführung erforderlich, um Schäden zu verhindern oder den Bauablauf sicherzustellen, darf DWBau notwendige Sicherungs- oder Schutzmaßnahmen durchführen, soweit eine vorherige Abstimmung nicht möglich oder unzumutbar ist.

 

§ 4 Baustellenbesichtigung und vorhandene Bausubstanz

1. Angebote werden, soweit nicht anders vereinbart, auf Grundlage der bei Angebotsabgabe erkennbaren Verhältnisse erstellt.

2. Bei bestehenden Gebäuden kann DWBau nicht für verdeckte oder bei einer üblichen Besichtigung nicht erkennbare Eigenschaften der Bausubstanz einstehen.

3. Dies betrifft insbesondere:

  • Feuchtigkeitsschäden,
  • Schimmel,
  • nicht tragfähige Untergründe,
  • verdeckte Leitungen,
  • unbekannte Leitungsführungen,
  • statisch relevante Schäden,
  • Schadstoffe,
  • Altlasten,
  • Asbest oder andere gefährliche Stoffe,
  • nicht fachgerecht ausgeführte Vorarbeiten,
  • nicht erkennbare Schäden hinter Wand-, Boden- oder Deckenbekleidungen.

4. Werden solche Umstände festgestellt, darf DWBau die Arbeiten im betroffenen Bereich bis zur Klärung unterbrechen.

5. Dadurch entstehende zusätzliche Kosten und Verzögerungen werden nach den gesetzlichen Vorschriften bzw. einer gesonderten Vereinbarung berücksichtigt.

 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber hat DWBau alle zur ordnungsgemäßen Durchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

2. Der Auftraggeber hat insbesondere sicherzustellen, dass:

  • die Baustelle zum vereinbarten Termin zugänglich ist,
  • die erforderlichen Arbeitsbereiche frei zugänglich sind,
  • notwendige Genehmigungen vorliegen,
  • vereinbarte Materialien rechtzeitig zur Verfügung stehen,
  • Strom und Wasser, soweit erforderlich und vereinbart, vorhanden sind,
  • persönliche Gegenstände und empfindliche Einrichtungen aus den Arbeitsbereichen entfernt werden.

3. Der Auftraggeber hat DWBau auf ihm bekannte Besonderheiten der Baustelle hinzuweisen.

4. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, kann sich der Ausführungszeitraum entsprechend verlängern.

5. Hierdurch entstehende zusätzliche Kosten können nach den gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.

 

§ 6 Schutz vorhandener Gegenstände und Bauteile

1. Der Auftraggeber hat DWBau vor Beginn der Arbeiten auf besonders schutzbedürftige Gegenstände, Leitungen, Installationen oder Bauteile hinzuweisen.

2. Bewegliche Gegenstände sind grundsätzlich durch den Auftraggeber aus dem Arbeitsbereich zu entfernen, sofern nicht ausdrücklich eine Räumung durch DWBau vereinbart wurde.

3. DWBau schützt vorhandene Bauteile im Rahmen der üblichen handwerklichen Sorgfalt.

4. Für Schäden an nicht erkennbaren oder nicht mitgeteilten Leitungen, Installationen oder Bauteilen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.

 

§ 7 Vergütung und Preise

1. Es gilt die im Angebot oder Vertrag vereinbarte Vergütung.

2. Die Preise werden als Pauschalpreis, Einheitspreis, Stundenlohn oder nach einer sonstigen ausdrücklich vereinbarten Berechnungsart vereinbart.

3. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4. Gegenüber Unternehmern wird die Umsatzsteuer entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ausgewiesen.

5. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen werden zusätzlich vergütet.

 

§ 8 Stundenlohnarbeiten

1. Werden Arbeiten nach Zeitaufwand abgerechnet, erfolgt die Abrechnung nach den vereinbarten Stunden- bzw. Verrechnungssätzen.

2. Zusätzlich können vereinbarte oder tatsächlich erforderliche Material-, Geräte-, Transport-,Entsorgungs- und Fahrtkosten berechnet werden.

3. Arbeitsnachweise können in Papierform oder elektronisch geführt werden.

4. Die gesetzlichen Regelungen über die Abrechnung und Vergütung bleiben unberührt.

 

§ 9 Material und Fremdleistungen

1. DWBau verwendet grundsätzlich Materialien entsprechend der vertraglichen Vereinbarung.

2. Gleichwertige Materialien dürfen verwendet werden, sofern die vereinbarte Qualität und Funktion erhalten bleiben und keine entgegenstehende Vereinbarung besteht.

3. Lieferverzögerungen des Herstellers oder Lieferanten, die DWBau nicht zu vertreten hat, berechtigen nicht automatisch zu Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers.

4. Vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien müssen rechtzeitig, ausreichend und für die vorgesehene Verwendung geeignet sein.

5. DWBau ist berechtigt, erkennbar ungeeignete Materialien zurückzuweisen.

6. Für Schäden oder Verzögerungen, die auf ungeeignete oder fehlerhafte vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien zurückzuführen sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 10 Nachträge und Änderungswünsche

1. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss können zu einer Anpassung der Vergütung und der Ausführungsfristen führen.

2. Nachträge sollen vor Beginn der zusätzlichen Arbeiten vereinbart werden.

3. Ist eine sofortige Entscheidung erforderlich, wird DWBau den Auftraggeber nach Möglichkeit über die voraussichtlichen Auswirkungen auf Kosten und Bauzeit informieren.

4. Bei Anordnungen und Änderungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Bauvertrag.

5. Eine Vergütungsanpassung richtet sich insbesondere nach den tatsächlich erforderlichen Kosten sowie den vertraglich vereinbarten Kalkulationsgrundlagen.

 

§ 11 Abschlagszahlungen

1. DWBau ist berechtigt, Abschlagszahlungen für bereits erbrachte vertragsgemäße Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.

2. Die Abschlagsrechnung wird durch eine nachvollziehbare Aufstellung der erbrachten Leistungen unterstützt.

3. Soweit gesetzlich zulässig, können auch angelieferte oder eigens angefertigte und bereitgestellte Stoffe oder Bauteile berücksichtigt werden.

4. Für Verbraucher gelten die besonderen gesetzlichen Schutzvorschriften, insbesondere bei Verbraucherbauverträgen.

5. Individuell vereinbarte Zahlungspläne dürfen zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht widersprechen.

 

§ 12 Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

2. Soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, beträgt die Zahlungsfrist 5 Tage ab Zugang der Rechnung.

3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

4. DWBau ist bei erheblichem Zahlungsverzug berechtigt, die weitere Ausführung der Arbeiten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vorübergehend einzustellen.

5. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Rechte bleibt vorbehalten.

 

§ 13 Ausführungsfristen

1. Die vereinbarten Ausführungsfristen beginnen grundsätzlich erst, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen für den Beginn der Arbeiten vorliegen.

2. Hierzu gehören insbesondere:

  • vollständige Auftragserteilung,
  • geklärte Leistungsbeschreibung,
  • erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers,
  • Zugang zur Baustelle,
  • vereinbarte Anzahlungen oder Abschlagszahlungen,
  • rechtzeitige Materialfreigaben,
  • erforderliche Genehmigungen.

3. Verzögerungen aufgrund von Umständen, die DWBau nicht zu vertreten hat, verlängern die Ausführungsfrist angemessen.

4. Dies gilt insbesondere bei:

  • höherer Gewalt,
  • außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen,
  • Lieferengpässen,
  • Streiks,
  • behördlichen Maßnahmen,
  • fehlender Mitwirkung des Auftraggebers,
  • unvorhersehbaren Schäden an der Bausubstanz,
  • nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers.

 

§ 14 Abbruch-, Erd- und Außenarbeiten

1. Bei Abbruch-, Rückbau-, Bagger- und Erdarbeiten wird grundsätzlich nur der im Angebot beschriebene Leistungsumfang geschuldet.

 

2. Nicht erkennbare Hindernisse im Erdreich, insbesondere:

  • Fundamentreste,
  • Betonreste,
  • alte Leitungen,
  • Tanks,
  • Schächte,
  • größere Steine,
  • Altlasten,
  • kontaminierter Boden,
  • sonstige unbekannte Einbauten,

3. sind nicht Bestandteil eines vereinbarten Pauschalpreises, sofern sie bei Vertragsschluss nicht bekannt oder erkennbar waren.

4. Werden gefährliche Stoffe oder kontaminierte Materialien festgestellt, werden die Arbeiten im betroffenen Bereich nach Möglichkeit eingestellt und das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber abgestimmt.

5. Kosten für besondere Entsorgung, Untersuchungen, Gutachten oder behördlich vorgeschriebene Maßnahmen werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind.

 

§ 15 Entsorgung

1. Sofern die Entsorgung von Bauschutt oder sonstigen Abfällen vereinbart wurde, umfasst sie grundsätzlich nur die im Angebot bezeichneten Abfälle.

2. Sonderabfälle, gefährliche Stoffe, Schadstoffe oder kontaminierte Materialien sind nur dann Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Zusätzliche Entsorgungskosten aufgrund einer abweichenden tatsächlichen Abfallzusammensetzung werden gesondert berechnet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

§ 16 Abnahme

1. Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk innerhalb von 5 Tagen abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist.

2. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

3. Bei einer Verweigerung der Abnahme unter Angabe von Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften.

4. Auf Wunsch kann über die Abnahme ein Abnahmeprotokoll erstellt werden.

5. Bei berechtigter Verweigerung der Abnahme werden die festgestellten Mängel dokumentiert und nach Möglichkeit innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt.

6. Die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme, Zustandsfeststellung und Vergütung bleiben unberührt.

 

§ 17 Mängel und Nacherfüllung

1. DWBau haftet für Mängel der Werkleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Der Auftraggeber hat festgestellte Mängel möglichst unverzüglich mitzuteilen.

3. Bei berechtigten Mängeln hat DWBau grundsätzlich zunächst das Recht zur Nacherfüllung.

4. DWBau ist berechtigt, einen berechtigten Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.

5. Der Auftraggeber hat DWBau hierfür Zugang zur Baustelle bzw. zum betroffenen Werk zu ermöglichen.

6. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bei erfolgloser Nacherfüllung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 18 Haftung

1. DWBau haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

2. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Vorschriften.

3. Ebenso bleibt die gesetzliche Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bestehen.

4. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht.

5. Für Schäden, die auf vom Auftraggeber bereitgestellte fehlerhafte Materialien, unrichtige Angaben oder nicht erkennbare Eigenschaften der vorhandenen Bausubstanz zurückzuführen sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 19 Kündigung und Beendigung des Vertrages

1. Die gesetzlichen Rechte zur Kündigung eines Werk- oder Bauvertrages bleiben unberührt.

2. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, erfolgt die Abrechnung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.

3. Bereits erbrachte Leistungen, bestellte Materialien und sonstige berechtigte Kosten werden entsprechend den gesetzlichen Regelungen abgerechnet.

4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien bestehen.

 

§ 20 Verbraucherbauverträge und Widerrufsrecht

1. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften für Verbraucherverträge.

2. Handelt es sich um einen Verbraucherbauvertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, erhält der Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Vertragsunterlagen und Informationen.

3. Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, wird der Verbraucher hierüber gesondert und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form belehrt.

4. Bei Verbraucherbauverträgen besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 650 I BGB, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.

5. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Bei Verbraucherbauverträgen beginnt sie nicht vor ordnungsgemäßer Belehrung.

6. Wird der Bauvorhaben vor Ablauf der Widerrufsfrist aufgenommen, so erlischt das Widerrufsrecht mit beginn der Arbeitsleistung.

7. Der Widerspruch kann schriftlich an die DWBau Dmitrij Weinz, Bleriotstraße 49, 86159 Augsburg, oder per Email an die info@dwbau.com, versendet werden

8. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird Bestandteil des jeweiligen Verbraucher-Vertragspakets, soweit ein Widerrufsrecht besteht.

9. Soweit der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass DWBau vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen eingeholt.

10. Von zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden.

 

§ 21 Eigentumsvorbehalt

1. Soweit gesetzlich zulässig, bleibt von DWBau geliefertes, noch nicht vollständig bezahltes Material bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von DWBau.

2. Der Unternehmer kann für seine Forderungen aus dem Vertrag die Einräumung einerSicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers verlangen. Ist das Werk noch nicht vollendet, so kann er die Einräumung der Sicherungshypothek für einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und für die in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.

3. Bei Materialien, die bestimmungsgemäß fest mit einem Bauwerk verbunden werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 22 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

1. Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

2. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

3. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 23 Einsatz von Subunternehmern

DWBau ist berechtigt, für einzelne Leistungen geeignete Fachunternehmen oder Subunternehmer einzusetzen.

DWBau bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertraglich geschuldeten Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

 

§ 24 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von DWBau.

 

§ 25 Gerichtsstand

1. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand der Sitz von DWBau vereinbart werden.

 

§ 26 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 

§ 27 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 28 Schlussbestimmungen

1. Maßgeblich für den konkreten Auftrag sind das individuelle Angebot, die Leistungsbeschreibung und die Auftragsbestätigung.

2. Diese AGB werden dem Auftraggeber vor oder spätestens bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.

3. Der Auftraggeber erhält auf Wunsch eine Ausfertigung der Vertragsunterlagen in Textform.

 

Angaben zum Unternehmen

DWBau

Bau-, Renovierungs-, Ausbau- und Außenarbeiten

Inhaber: Dmitrij Weinz]

Anschrift: Bleriotstraße 49

PLZ / Ort: 86159, Augsburg

Telefon: +491704622412

E-Mail: info@dwbau.com

Website: www.dwbau.com

USt-IdNr.: DE360591530

Stand der AGB: August 2026

©Urheberrecht Dmitrij Weinz DWBau

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